Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Basis einer langdauernden Geschäftsbeziehung ist gute Zusammenarbeit, hierzu gehören gegenseitiger Respekt und Vertrauen. Des Weiteren bilden gesetzliche Bestimmungen den Rahmen des geschäftlichen Miteinanders. Dennoch können wir es nicht vermeiden, an einigen Punkten abweichend oder ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen festzuhalten.

Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der BAVARIA Baumpflege GmbH vor der Erstellung des Kostenvoranschlags unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die BAVARIA Baumpflege GmbH mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

Die BAVARIA Baumpflege GmbH hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen lang gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

Mit der Bestellung von Waren und / oder Bau- und / oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der BAVARIA Baumpflege GmbH für den Zeitraum der Leistungsdurchführung unentgeltlich eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich zur Verfügung. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der BAVARIA Baumpflege GmbH durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen erwachsen. Die BAVARIA Baumpflege GmbH ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

Durchführung der Arbeiten
Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht; spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

Ausführungsfristen
Ausführungsfristen werden durch schlechte Witterung, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände verlängert.

Schadensersatz
Bei Schäden, die nachweislich durch die BAVARIA Baumpflege GmbH verursacht werden, muss der Auftraggeber unverzüglich die Geschäftsführung informieren. Die BAVARIA Baumpflege GmbH haftet nur für durch die Mitarbeiter des Unternehmens grob fahrlässig verursachte Schäden. Bagatellschäden werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

Pflichten des Kunden

Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über den Verlauf der Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann die BAVARIA Baumpflege GmbH für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann die BAVARIA Baumpflege GmbH keine Garantie übernehmen.

Zahlungsvereinbarungen
Die von der BAVARIA Baumpflege GmbH verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die BAVARIA Baumpflege GmbH zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Auftraggeber bankübliche Zinsen und die dem Unternehmen erwachsenen Kosten tragen. Nicht bezahlte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum. Skontoabzüge müssen unbedingt vor der Leistung vereinbart werden.

Zusätzliche Vereinbarungen
Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber und von der BAVARIA Baumpflege GmbH zu unterzeichnen.

Salvatorische Klausel
Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.